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   VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072   

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https://dejure.org/2012,38364
VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072 (https://dejure.org/2012,38364)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072 (https://dejure.org/2012,38364)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. November 2012 - AN 11 E 12.02072 (https://dejure.org/2012,38364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Im Einzelfall begründeter Eilantrag bei Beförderungskonkurrenz;Begrenzung des Bewerberkreises auf Inhaber bereits höherwertiger Arbeitsposten als nach Besoldungsgruppe A 7 hier fehlerhaft, nämlich kein vorhergehendes leistungsgerechtes Besetzungsverfahren für diese ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072
    Bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbern kommt dabei den - regelmäßig aktuellsten - dienstlichen Beurteilungen als Wertmesser und unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien die entscheidende Bedeutung zu (BVerwG ZBR 1981, 197; DVBl 1989, 199; ZBR 2002, 211; BayVBl 2003, 693 und GKÖD § 8 BBG aF RdNr. 19; § 33 Abs. 1 BLV), wobei jeweils vom Statusamt auszugehen ist (OVG NRW DÖD 2003, 294; BayVGH vom 18.5.2006 und vom 4.2.2009, zitiert nach juris).

    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang zunächst das abschließende Gesamturteil bzw. die -note (BVerwG BayVBl 2003, 693).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072
    Die entsprechende Mitteilungs- und Dokumentationspflicht folgt unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2, 19 Abs. 4 GG (so schon BVerfG NJW 1990, 501).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072
    Vorliegend ist wegen der damals unmittelbar bevor gestandenen fünf Beförderungen und auch wegen der aktuell weiter anstehenden zwei Beförderungen der ausgewählten Bewerber ein Anordnungsgrund und auch der weiter erforderliche Anordnungsanspruch - wobei wegen Art. 19 Abs. 4 GG an seine Glaubhaftmachung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfG vom 24.9.2002 DVBl 2002, 1633 = BayVBl 2003, 240; Kühling NVwZ 2004, 656) und insoweit offene Erfolgsaussichten ausreichen (BVerfG vom 1.8.2006 NVwZ 2006, 1401) - gegeben, da nach der hier gebotenen und ausreichenden summarischen Prüfung die von der NL ... vorgesehene Beförderung auf den noch offenen zwei Beförderungsstellen durch die ausgewählten Bewerber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Antragstellerin gegenüber - und nur dies kann sie mit Erfolg rügen - rechtswidrig sein und diese daher in ihren Rechten, insbesondere ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzen kann.
  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072
    Vorliegend ist wegen der damals unmittelbar bevor gestandenen fünf Beförderungen und auch wegen der aktuell weiter anstehenden zwei Beförderungen der ausgewählten Bewerber ein Anordnungsgrund und auch der weiter erforderliche Anordnungsanspruch - wobei wegen Art. 19 Abs. 4 GG an seine Glaubhaftmachung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfG vom 24.9.2002 DVBl 2002, 1633 = BayVBl 2003, 240; Kühling NVwZ 2004, 656) und insoweit offene Erfolgsaussichten ausreichen (BVerfG vom 1.8.2006 NVwZ 2006, 1401) - gegeben, da nach der hier gebotenen und ausreichenden summarischen Prüfung die von der NL ... vorgesehene Beförderung auf den noch offenen zwei Beförderungsstellen durch die ausgewählten Bewerber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Antragstellerin gegenüber - und nur dies kann sie mit Erfolg rügen - rechtswidrig sein und diese daher in ihren Rechten, insbesondere ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzen kann.
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072
    Bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbern kommt dabei den - regelmäßig aktuellsten - dienstlichen Beurteilungen als Wertmesser und unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien die entscheidende Bedeutung zu (BVerwG ZBR 1981, 197; DVBl 1989, 199; ZBR 2002, 211; BayVBl 2003, 693 und GKÖD § 8 BBG aF RdNr. 19; § 33 Abs. 1 BLV), wobei jeweils vom Statusamt auszugehen ist (OVG NRW DÖD 2003, 294; BayVGH vom 18.5.2006 und vom 4.2.2009, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072
    Bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbern kommt dabei den - regelmäßig aktuellsten - dienstlichen Beurteilungen als Wertmesser und unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien die entscheidende Bedeutung zu (BVerwG ZBR 1981, 197; DVBl 1989, 199; ZBR 2002, 211; BayVBl 2003, 693 und GKÖD § 8 BBG aF RdNr. 19; § 33 Abs. 1 BLV), wobei jeweils vom Statusamt auszugehen ist (OVG NRW DÖD 2003, 294; BayVGH vom 18.5.2006 und vom 4.2.2009, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072
    Der unterlegene Bewerber hat aber ein formell subjektiv-öffentliches Recht auf sachgerechte Auswahl durch seinen Dienstherrn (BVerwG ZBR 1990, 79; BGH BayVBl 1995, 603; BayVGH NVwZ-RR 1997, 368; Schnellenbach RdNrn. 41 und 65 und GKÖD § 8 BBG aF RdNr. 19) im Rahmen eines sog. Bewerbungs(verfahrens)anspruchs zur Sicherstellung einer verfahrens- und materiell-rechtlich fehlerfreien Entscheidung.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072
    Bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbern kommt dabei den - regelmäßig aktuellsten - dienstlichen Beurteilungen als Wertmesser und unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien die entscheidende Bedeutung zu (BVerwG ZBR 1981, 197; DVBl 1989, 199; ZBR 2002, 211; BayVBl 2003, 693 und GKÖD § 8 BBG aF RdNr. 19; § 33 Abs. 1 BLV), wobei jeweils vom Statusamt auszugehen ist (OVG NRW DÖD 2003, 294; BayVGH vom 18.5.2006 und vom 4.2.2009, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072
    Die herangezogenen dienstlichen Beurteilungen müssen aus der Sicht der Auswahlentscheidung zeitlich jeweils noch eine hinreichend verlässliche Grundlage bilden, was in der Regel der Fall sein wird, wenn diese nicht länger als drei Jahre zurückliegen (OVG NRW NVwZ-RR 2002, 594 und DÖD 2003, 167; VGH BW NVwZ-RR 2004, 120; § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG), und dürfen auch im Verhältnis zueinander nicht von erheblich unterschiedlicher Aktualität sein (OVG NRW aaO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 1 B 1554/02

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Anspruch auf Freihaltung des

    Auszug aus VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072
    Die herangezogenen dienstlichen Beurteilungen müssen aus der Sicht der Auswahlentscheidung zeitlich jeweils noch eine hinreichend verlässliche Grundlage bilden, was in der Regel der Fall sein wird, wenn diese nicht länger als drei Jahre zurückliegen (OVG NRW NVwZ-RR 2002, 594 und DÖD 2003, 167; VGH BW NVwZ-RR 2004, 120; § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG), und dürfen auch im Verhältnis zueinander nicht von erheblich unterschiedlicher Aktualität sein (OVG NRW aaO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2002 - 6 B 2004/02

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Vorläufige Untersagung der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

  • VGH Bayern, 26.02.1996 - 3 CE 96.64
  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

    Soll ein Beamter als Inhaber eines - bezogen auf sein Statusamt - höherwertigen Dienstpostens befördert werden, ohne dass er sich leistungsmäßig mit Beamten vergleichen lassen muss, die ihrem Statusamt entsprechend eingesetzt werden, ist ein solches Verfahren nur dann mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, wenn bereits der Beförderungsdienstposten seinerzeit aufgrund einer Bewerberauswahl in Anwendung des Prinzips der Bestenauslese vergeben worden ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 08.05.2015 - 5 Bs 227/14 -, abgedruckt bei juris), sich die Auswahl nach Leistungskriterien also auf den Zeitpunkt der Vergabe der höherwertigen Dienstpostens vorverlagert hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010 - OVG 6 S 41.09 -, sowie VG Ansbach, Beschluss vom 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072 -, jeweils abgedruckt bei juris).
  • VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Soll ein Beamter als Inhaber eines - bezogen auf sein Statusamt - höherwertigen Dienstpostens befördert werden, ohne dass er sich leistungsmäßig mit Beamten vergleichen lassen muss, die ihrem Statusamt entsprechend eingesetzt werden, ist ein solches Verfahren nur dann mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, wenn bereits der Beförderungsdienstposten seinerzeit aufgrund einer Bewerberauswahl in Anwendung des Prinzips der Bestenauslese vergeben worden ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 08.05.2015 - 5 Bs 227/14 -, juris), sich die Auswahl nach Leistungskriterien also auf den Zeitpunkt der Vergabe der höherwertigen Dienstpostens vorverlagert hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010 - OVG 6 S 41.09 - sowie VG Ansbach, Beschluss vom 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072 -, jeweils juris).
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